Funkübung
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hey...
also das einzigeste was in diesem dörfchen passiert sein kann, wäre ein gemeinderatsbeschluss oder ähnliches...
jedoch gibt es keine möglichkeit für eine einzelne komune die gesetzte (hier die stvo) zu unterbinden oder sogar auszuhebeln...
ich könnte mir eigentlich nur vorstellen das der gemeinderat beschlossen hat, dass bei einsatzfahrten in der nacht das martinshorn wohl überlegt eingesetzt werden sollte...
das von dir beschriebene verbot, wäre nicht rechtskräftig da die maschinisten der einsatzfahrzeuge immer noch gem. stvo handeln müssen und dürfen...
auserdem bezahlt bei einem möglichen unfall, der während einer einsatzfahrt ohne blaulicht und martinshorn, keine versicherung. sonderrechte gelten nämlich nur mit blaulicht und martinshorn...
jedoch gebe ich euch vollkommen recht, dass man auf einer absolut leeren straße mitten in der nacht kein martinshorn benutzen braucht...
die entscheidung mit oder ohne martinshorn zu fahren, trägt alleine der maschinist. in diesem punkt, darf ihm eigentlich nicht einmal der gruppenführer eine vorschrift machen... -
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HMM und Ihr verwechselt hier kräftig Sonderrechte (die haben alle Einsatzkräfte bereits nach der Alamierung, von zu Hause aus (sieht nur keiner^^)
und WEGERECHT, das gibt es nur blau MIT Horn!!!!
Also wer freie Bahn wegen dem Verkehr braucht, macht Krach, wo kein Verkehrsteilnehmer zu sehen, oder zu vermuten ist kann auch leise durch die Gegend gebrettert werden (keiner da von dem man freie Bahn fordern kann), das schont Nachts dann doch die Nerven der so fürchterlich gestressten Bürger.
Aber wenn es zum Unfall kommt gibt es immer die Frage mit oder ohne Horn? Und Geschwindigkeit angemessen (unübersichtlich?, Ampel?, usw.),
deswegen ist es bei einigen Feuerwehren üblich mit Krach durch die Gegend zu eiern, bei uns eher nachts unüblich, ausser es geht nicht anders weil andere Verkehrsteilnehmer schlafen^^ -
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