Aktuelle Sperren in der Classic-Runde?

      Nun hat es drei Anhänger der "Schwarzen Schafe" erwischt. Haben sie bei ihrer Doktorarbeit betrogen?? Haben sie das heutige Schalkespiel falsch getippt?? Was war los? Weiß jemand mehr?




      P.S.: Ich musste diesen Thread leider unter der Kategorie "Fragen" positionieren, weil mich das System in der Kategorie "Allgemeines" immer rausgeschmissen hat. Aber eigentlich passt es auch hier ganz gut, denn es gibt ja Fragen über Fragen!

      Nun sind es schon vier Spieler. Werden es noch mehr?

      Nun sind auch drei Spieler der Hardcore&Rockstars betroffen. Wen trifft es als nächstes?


      Auch bei der OBG gibt es zwei Sperren. Weitet sich diese Angelegenheit zu einem handfesten Skandal aus?
      nur schade das der spielende support sich nicht selber sperrt wo ist da die gleich berechtigung ok die gibt es hier ja nicht und rammstein hast fein gemacht einen tag urlaub genommen um beim support durch zukommen mutti mutti der hat meine bauklötzer geklaut
      §132 (3),7 Abs. 5: Das Werfen, Schmeißen oder Fliegenlassen von Steinen im Forum ist in jedem Fall zu unterlassen und führt bei Zuwiderhandlung zu einer Verwarnung, oder gar einem Ausschluss aus dem Forum!
      §349 (1),1 Abs. 9: Das Freisein von Sünden, sowie die allgemeine Rechtsprechung wird bis auf Weiteres von der jeweilig aktuell führenden Allianz bestimmt und durchgeführt. Eine Nichtanerkennung der herrschenden Autorität führt in jedem Fall zu einem Ausschluss aus dem Forum!
      §560 (7),4 Abs. 2: Das Ausgeschlossenwerden aus dem Forum zieht in jedem Fall einen Ausschluss aus dem Forum in erster Konsequenz, und ein Verbot der Forumsteilnahme in zweiter Konsequenz nach sich. Spieler, die ihren Ausschluss und das Ausschlussverfahren anerkennen, werden strafmildernd gerichtet und lediglich aus dem Forum ausgeschlossen.
      §851 (3),2 Abs. 8: Lediglich aus dem Forum Ausgeschlossene haben das Recht auf Revision ihres Strafurteils, solange sie zum Zeitpunkt ihres Ausschlusses vom Forum - vom Forum ausgeschlossen waren. Ist dies nicht der Fall, verfällt das Recht auf Revision des Strafurteils.
      §1061 (1),5 Abs. 9: Eine Revidierung des Strafurteils ist nur dann möglich, wenn dem zuständigen Gericht nach Ablauf einer Frist von drei Tagen ein schriftlicher Antrag auf Revision des Strafurteils vorliegt und das entsprechende Strafurteil nicht älter als zwei Tage ist. Ist dies nicht der Fall, verfällt die Gültigkeit des Revisionsantrages und der Anspruch auf einen solchen. Des Weiteren wird der Antragssteller eines abgelehnten Revisionsantrages mit einem Ausschluss aus dem Forum belegt!
      §1592 (4),6 Abs. 3: Das Zitieren von Bibelstellen, die nicht als solche gekennzeichnet werden, steht unter Strafe und wird mit einem obligatorischen Bibelkurs (Freitags, 21.00-24.00 Uhr) geahndet. Ein Fernbleiben und sonstige Zuwiderhandlungen führen zu einem Ausschluss aus dem Forum. Ein Recht auf Revision des Strafurteils besteht
      nur dann, wenn der Täter nachweisbar zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war. Hier gelten §851 (3),2 Abs. 8 und §1061 (1),5 Abs. 9.



      Noch Fragen?
      :p